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Familien-SUV mit vielen Allround-Talenten

Audi Q3 advanced 35 TFSI 110 kW (150 PS) S tronic

Der Audi Q3 ist ein Familien-SUV mit vielen Allround-Talenten. In der zweiten Generation präsentiert er sich nicht nur optisch selbstbewusster, sondern bietet dank reichlich Platz, umfassender Variabilität und vielen praktischen Details einen deutlich gesteigerten Nutzwert. Die maskuline Front des neuen Audi Q3 ist von dem Singleframe im Oktagon-Design und großen seitlichen Lufteinlässen gekennzeichnet.
Darüber hinaus ist der kompakte SUV mit zahlreichen Infotainment-Highlights, wie beispielsweise einem serienmäßigen, digitalen Cockpit und einem großen MMI touch-Display, ausgestattet. Während der Fahrt in der Stadt, auf der Langstrecke und beim Parken, unterstützen clevere Assistenzsysteme den Fahrer und sorgen für noch mehr Komfort im neuen Audi Q3.

Unser Leasing-Angebot für Sie **
Ausstattung
  • Audi drive select
  • Ambiente Lichtpaket
  • Außenspiegel elektrisch einstell-, beheiz- und anklappbar, beidseitig automatisch abblendend
u. v. m.
Leasing-Sonderzahlung 0 €
Jährliche Fahrleistung 10.000 km
Vertragslaufzeit 36 Monate
mtl. Leasingrate ab 371,00 €
Fahrleistung 24 Monate 36 Monate
10.000 km/Jahr
15.000 km/Jahr
20.000 km/Jahr
25.000 km/Jahr


Audi Fleet Comfort (W6) Tarif I 45,- EUR

Alle Werte ohne Umsatzsteuer, die jeweils gültige Umsatzsteuer auf die steuerbaren Dienstleistungen wird
gesondert berechnet.

 

Audi Code: -

 

Ihre Leasing-Vorteile auf einen Blick:
• Leasing bindet kein Kapital. Es schont Ihre Liquidität und erlaubt zusätzliche Investitionen.
• Leasing befreit von Risiken. Leasing-Raten schaffen klare Kostengrundlagen.
• Leasing reduziert die Verwaltungsarbeit. Die betriebsfremden Arbeiten rund ums Auto
werden von unseren Spezialisten kostengünstig für Sie erledigt.
• Leasing bringt Steuererleichterungen.

(Abbildung ähnlich. Etwaige Sonderausstattungen sind nicht Bestandteil des Angebots.)



Verbrauchswerte*

Energieverbrauch kombiniert: 7,2-6,6 l/100km
CO₂-Emissionen kombiniert: 165-151 g/km
CO₂-Klasse: F-E


Ihre Ansprechpartner

Michael Drumm

Telefon (030) 666 077 923

Mobil

Per E-Mail anfragen


Robin Wolff

Telefon (030) 666 077 822

Mobil

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* Verbrauch und Emission

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch,, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.

 

** Finanzierung

Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt. Zur berechtigten Zielgruppe zählen: Gewerbetreibende Einzelkunden inkl. Handelsvertreter und Handelsmakler nach § 84 HGB bzw. § 93 HGB, selbstständige Freiberufler / Land- und Forstwirte, eingetragene Vereine / Genossenschaften / Verbände / Stiftungen (ohne deren Mitglieder und Organe). Wenn und soweit der Kunde sein(e) Fahrzeug(e) über einen gültigen Konzern-Großkundenvertrag bestellt, ist er im Rahmen des Angebots für Audi Businesskunden nicht förderberechtigt. Bei der vom Kunden ausgeführten Tätigkeit muss es sich um seine Haupteinnahmequelle handeln. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Angaben netto, alle Preise zzgl. der gesetzlich geltenden MwSt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Audi Fleet Comfort

Die Audi Leasing übernimmt die Kosten für Wartung (Inspektions-Service laut Serviceplan bzw. bei Fremdfabrikaten alle Arbeiten laut Herstellervorschrift einschließlich Ölwechsel, Schmierstoffen und Dichtungen), Verschleißreparaturen (sämtliche Werkstattleistungen, die durch normalen Verschleiß am Fahrzeug erforderlich werden), Abschleppkosten bei einer Panne vom Schadenort bis zum nächsten Volkswagen und Audi Partner - sofern dies nicht durch die Mobilitätsgarantie des jeweiligen Herstellers abgedeckt ist und Gebühren für HU inkl. AU gem. § 29 StVZO

(Die Dienstleistung beinhaltet auch Defekte an der Elektrik bzw. elektronische Reparaturen an z.B. Glühlampen, Batterie, Steuergeräte, Schalter, Radio*, Navigationsgeräte* oder Telefon*

* soweit im Neuwagen-Lieferumfang enthalten)

Darüber hinaus erhält der Kunde eine begrenzte Kostenübernahme für die Bereitstellung von Ersatzmobilität (z. B. Werkstatt-Ersatzwagen) in Abhängigkeit des geleasten Fahrzeugmodells  und der vertraglich vereinbarten Gesamtfahrleistung von bis zu max. 3 Werkstatt-Tagen je angefangenem Vertragsjahr.

Seit  01.01.2011: Dokumentierte Fahrzeugprüfung gemäß UVV § 57 BGV D29.

Diese umfasst die Prüfung der Betriebssicherheit  = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit.

Sofern das Fahrzeug mit Keramikbremsen ausgestattet ist, werden die Keramikbremsscheiben nicht von der Dienstleistung "Audi Fleet Comfort" abgedeckt und/oder erstattet.





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