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Sportlich und familientauglich

Audi A5 Sportback 40 TFSI 150kW (204 PS) S tronic

Mit dem Audi A5 Sportback stechen Sie aus der Masse hervor.

Unser Leasing-Angebot für Sie **
Ausstattung
  • Funkschlüssel (ohne Safelock)
  • Start-Stop-Automatik
  • Außenspiegel rechts, asphärisch
  • Kindersitzbefestigung ISOFIX und Top Tether für die äußeren Fondsitze
  • Kältemittel R1234yf
  • Lederlenkrad im 3-Speichen-Design mit Multifunktion plus
u. v. m.
Leasing-Sonderzahlung 0 €
Jährliche Fahrleistung 10.000 km
Vertragslaufzeit 24 Monate
mtl. Leasingrate ab 245,00 €
Fahrleistung 24 Monate 36 Monate
10.000 km/Jahr ab 245,00€
15.000 km/Jahr 264,00€
20.000 km/Jahr 283,00€
25.000 km/Jahr 302,00€


Audi Code: A4FHKPRB

Audi Fleet Comfort (W6) Tarif I (WTG 3506) I 53,- EUR

 

Hinweis: Alle Werte zzgl. der jeweiligen Umsatzsteuer, die jeweils gültige Umsatzsteuer wird gesondert berechnet. Sonderausstattung ersetzt die entsprechende Serienausstattung. Überführungspauschale und Zulassungskosten berechnet der ausliefernde Betrieb separat.

 

Ihre Leasing-Vorteile auf einen Blick:

  • Leasing bindet kein Kapital. Es schont Ihre Liquidität und erlaubt zusätzliche Investitionen.
  • Leasing befreit von Risiken. Leasing-Raten schaffen klare Kostengrundlagen.
  • Leasing reduziert die Verwaltungsarbeit. Die betriebsfremden Arbeiten rund ums Auto werden von unseren Spezialisten kostengünstig für Sie erledigt.
  • Leasing bringt Steuererleichterungen.

 

*Auslieferungskosten/ Abholung in Höhe von EUR 848,74 werden separat berechnet. Zulassungskosten in Höhe von EUR 134,45 werden separat berechnet.

(Abbildung ähnlich. Etwaige Sonderausstattungen sind nicht Bestandteil des Angebots.)



Verbrauchswerte*

Energieverbrauch kombiniert: 7,1-6,1 l/100km
CO₂-Emissionen kombiniert: 161-138 g/km
CO₂-Klasse: F-E


Ihre Ansprechpartner

Michael Drumm

Telefon (030) 666 077 923

Mobil

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Robin Wolff

Telefon (030) 666 077 822

Mobil

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* Verbrauch und Emission

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch,, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.

 

** Finanzierung

Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt. Zur berechtigten Zielgruppe zählen: Gewerbetreibende Einzelkunden inkl. Handelsvertreter und Handelsmakler nach § 84 HGB bzw. § 93 HGB, selbstständige Freiberufler / Land- und Forstwirte, eingetragene Vereine / Genossenschaften / Verbände / Stiftungen (ohne deren Mitglieder und Organe). Wenn und soweit der Kunde sein(e) Fahrzeug(e) über einen gültigen Konzern-Großkundenvertrag bestellt, ist er im Rahmen des Angebots für Audi Businesskunden nicht förderberechtigt. Bei der vom Kunden ausgeführten Tätigkeit muss es sich um seine Haupteinnahmequelle handeln. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Angaben netto, alle Preise zzgl. der gesetzlich geltenden MwSt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Audi Fleet Comfort

Die Audi Leasing übernimmt die Kosten für Wartung (Inspektions-Service laut Serviceplan bzw. bei Fremdfabrikaten alle Arbeiten laut Herstellervorschrift einschließlich Ölwechsel, Schmierstoffen und Dichtungen), Verschleißreparaturen (sämtliche Werkstattleistungen, die durch normalen Verschleiß am Fahrzeug erforderlich werden), Abschleppkosten bei einer Panne vom Schadenort bis zum nächsten Volkswagen und Audi Partner - sofern dies nicht durch die Mobilitätsgarantie des jeweiligen Herstellers abgedeckt ist und Gebühren für HU inkl. AU gem. § 29 StVZO

(Die Dienstleistung beinhaltet auch Defekte an der Elektrik bzw. elektronische Reparaturen an z.B. Glühlampen, Batterie, Steuergeräte, Schalter, Radio*, Navigationsgeräte* oder Telefon*

* soweit im Neuwagen-Lieferumfang enthalten)

Darüber hinaus erhält der Kunde eine begrenzte Kostenübernahme für die Bereitstellung von Ersatzmobilität (z. B. Werkstatt-Ersatzwagen) in Abhängigkeit des geleasten Fahrzeugmodells  und der vertraglich vereinbarten Gesamtfahrleistung von bis zu max. 3 Werkstatt-Tagen je angefangenem Vertragsjahr.

Seit  01.01.2011: Dokumentierte Fahrzeugprüfung gemäß UVV § 57 BGV D29.

Diese umfasst die Prüfung der Betriebssicherheit  = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit.

Sofern das Fahrzeug mit Keramikbremsen ausgestattet ist, werden die Keramikbremsscheiben nicht von der Dienstleistung "Audi Fleet Comfort" abgedeckt und/oder erstattet.





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